
AI GUIDERechtlichesStand: 23. August 2026
Braucht jede Schule, bevor sie die Plattform einsetzen darf (Artikel 28 DSGVO). Die Schule ist verantwortlich, wir sind Auftragsverarbeiterin.
Entwurf. Die gelb markierten Stellen müssen noch ausgefüllt werden. Vor der Veröffentlichung sollte eine Person mit juristischer Zulassung darüberschauen — dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Verantwortliche: die Schule (nachstehend „Auftraggeberin“).
Auftragsverarbeiterin: AI-Guide Andreea Negru, Dürckheimstraße 13, 4232 Hagenberg, Österreich (nachstehend „Auftragnehmerin“).
Die Auftragnehmerin stellt eine Web-Plattform bereit, mit der Lehrkräfte der Auftraggeberin Unterrichtsmaterialien erstellen und fachliche Auskünfte einholen.
Der Vertrag läuft, solange die Auftraggeberin die Plattform nutzt, und endet mit der Beendigung des Hauptvertrags.
Datenarten: Kontodaten der Lehrkräfte, Unterrichtsprofile, von Lehrkräften eingegebene Inhalte, erzeugte Materialien, Nutzungsdaten.
Betroffene: Lehrkräfte und Leitungspersonal der Auftraggeberin; mittelbar Schülerinnen und Schüler, soweit Lehrkräfte Angaben eintragen.
Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung der Auftraggeberin. Hält sie eine Weisung für rechtswidrig, teilt sie dies mit.
Alle mit der Verarbeitung befassten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Es gelten die im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten beschriebenen Maßnahmen. Sie sind Bestandteil dieses Vertrags.
Die Auftraggeberin stimmt dem Einsatz der in der Datenschutzerklärung genannten Unterauftragsverarbeiter zu. Ein Wechsel wird mit einer Frist von vier Wochen angekündigt; die Auftraggeberin kann widersprechen.
Die Auftragnehmerin unterstützt die Auftraggeberin bei Betroffenenanfragen und bei Datenschutz-Folgenabschätzungen.
Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten wird unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, gemeldet.
Nach Vertragsende werden die Daten auf Wunsch herausgegeben und anschließend gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Die Auftragnehmerin weist die Einhaltung auf Verlangen nach und ermöglicht Überprüfungen nach vorheriger Ankündigung.
| Anbieter | Wofür | Wo |
|---|---|---|
| Supabase Inc. | Datenbank und Anmeldeverwaltung | Rechenzentrum Frankfurt am Main (EU)Auftragsverarbeitung, Speicherung ausschließlich in der EU |
| Vercel Inc. | Betrieb der Anwendung (Server) | Rechenzentrum Frankfurt am Main (EU)Auftragsverarbeitung, Ausführung ausschließlich in der EU |
| Google Ireland Ltd. / Google LLC | KI-Textverarbeitung (Gemini), auf Wunsch Websuche | Vereinigte StaatenEU-US Data Privacy Framework; Inhalte werden nicht zum Training verwendet |
| OpenAI Ireland Ltd. / OpenAI LLC | Erzeugung von Bildern und Symbolen | Vereinigte StaatenEU-US Data Privacy Framework; Inhalte werden nicht zum Training verwendet |
| Black Forest Labs GmbH | Erzeugung von Infografiken | Deutschland (EU)Auftragsverarbeitung |
| Stripe Payments Europe Ltd. | Zahlungsabwicklung beim Aufladen von Guthaben | Irland (EU), Konzern mit Sitz in den USAEigenverantwortlicher Zahlungsdienstleister |